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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05   

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https://dejure.org/2005,15921
OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05 (https://dejure.org/2005,15921)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2005 - 1 S 118.05 (https://dejure.org/2005,15921)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2005 - 1 S 118.05 (https://dejure.org/2005,15921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsbescheid bezüglich des Beginns und der Wegstrecke einer Versammlung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlichen kommunalen Straße

  • Judicialis

    VersG § 15 Abs. 1; ; GräbG-AG Bbg § 1 Abs. 1; ; GräbG-AG Bbg § 2; ; GräbG-AG Bbg § 2 Abs. 1; ; Grä... bG-AG Bbg § 4 Abs. 1; ; GräbG-AG Bbg § 4 Abs. 2; ; GräbG-AG Bbg § 4 Abs. 2 1. Alt.; ; GräbG-AG Bbg § 4 Abs. 2 2. Alt.; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; BbgStrG § 6; ; BbgStrG § 8; ; BbgStrG § 8 Abs. 1 Satz 3; ; BbgStrG § 48 Abs. 4 Satz 1; ; BbgStrG § 48 Abs. 7 Satz 1; ; BbgStrG § 48 Abs. 7 Satz 2; ; DDR-StrVO 1957 § 3 Abs. 2 Satz 2; ; DDR-StrVO 1974 § 3 Abs. 1; ; DDR-StrVO 1974 § 3 Abs. 2; ; DDR-StrVO 1974 § 3 Abs. 3; ; DDR-StrVO 1974 § 4 Abs. 1 Satz 1; ; DDR-StrVO 1974 § 9 Abs. 2; ; VwVfGBbg § 41 Abs. 4 Satz 2; ; VwVfGBbg § 44 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 475
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05
    Somit bedurfte es schon aus diesem Grunde keiner Entscheidung des Rates der Gemeinde über die öffentliche Nutzung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 DDR-StrVO 1974, ohne dass es noch darauf ankommt, dass solche Beschlüsse in der Rechtswirklichkeit der DDR weitgehend nicht nachweisbar sind und ohnehin erst erforderlich waren, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24/01 -, zit. nach Juris m.w.N.).
  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05
    Diese Vorschrift ist so zu verstehen, dass die bei ihrem In-Kraft-Treten bereits vorhandenen öffentlichen Straßen diesen Status behalten sollten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8/04 -, NJ 2005, 510 [511]; OVG Greifswald, a.a.O., [145]; Zörner, LKV 2000, 526).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05
    Diese Widmungsfiktion bringt zum Ausdruck, dass der sich nach bisherigem Recht ergebende Bestand der öffentlichen Straßen fortbestehen und übergeleitet und nicht nachträglich abweichend beurteilt werden soll (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 143 [144] zu der entsprechenden Vorschrift des § 62 Abs. 1 Satz 1 MVStrG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2005 - 1 S 103.05

    Versammlung in Halbe am 17. September 2005

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. September 2005 - 1 S 103.05 - unter Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut und die Gesetzesbegründung (LT-Drs. 4/1117 zu § 4) die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber mit diesen Vorschriften keinen absoluten Umgebungsschutz im Sinne etwa eines befriedeten Bezirkes oder einer Bannmeile für Gräberstätten vorgesehen hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - 1 B 4.16

    Öffentlichkeit einer Straße nach dem Recht der DDR

    Dabei kann dahinstehen, ob die erstmals mit § 3 Abs. 3 StrVO-DDR 1974 geschaffene Kategorie der betrieblich-öffentlichen Straße auch für - wie hier - damals bereits bestehende (allgemein-) öffentliche Straßen als neue Straßengruppe eingeführt werden sollte (so wohl OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 - juris Rn. 62 Mitte), wozu es jedenfalls in Zweifelsfällen (vgl. Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, LKV 2000, 526, ) gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO-DDR 1974 eines Ratsbeschlusses der Gemeinde bedurft hätte, oder ob die vorhandenen öffentlichen Straßen nach § 3 Abs. 1 StrVO-DDR 1974 weiterhin öffentlich bleiben und nicht nachträglich beschränkt werden sollten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 - juris Rn. 20; Sauthoff, öffentliche Straßen 2. Aufl. 2010, Rn. 130 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2020 - 1 S 29.20

    Windenergieanlagen; Wald- und Wirtschaftsweg; Notwegerecht; öffentliche

    Mit dieser Zielsetzung des § 3 Abs. 3 StrVO DDR 1974, den Begriff der öffentlichen Straße auf den verkehrsrechtlichen Straßenbegriff auszudehnen, wäre es unvereinbar, eine vor 1975 uneingeschränkt der öffentlichen Nutzung zugängliche kommunale Straße fortan als "nur" betrieblich-öffentlich zu klassifizieren und damit nachträglich zu beschränken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 - juris Rn. 20; im Ergebnis auch OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8.04 - juris Rn. 24; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl. 2020, Rn. 148).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 1 K 1632/05
    Auf die Beschwerde des Beklagten tenorierte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 11. November 2005 (1 S 118.05) hinsichtlich des räumlichen Verlaufs der Versammlung wie folgt:.

    bb) Die vom erkennenden Gericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (1 L 415/05) sowie die in räumlicher Hinsicht weitergehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Beschwerdeverfahren 1 S 118.05 über die Verwendung von Lautsprechern und Megaphonen selbst können gleichfalls nicht mit der Fortsetzungsfeststellungsklage angegriffen werden.

  • VG Cottbus, 10.08.2018 - 3 K 1922/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Um diesen Zweck zu erreichen, wurde der Begriff der öffentlichen Straße um den der betrieblich-öffentlichen Straße erweitert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005 - 1 S 118.05 - Rn. 20, m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07

    Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung vor dem

    Die räumliche Nähe zu der Gräberstätte kann bewirken, dass auch ein Ort außerhalb der Gräberstätte mit deren Widmungszweck, in dem - wie dargelegt - auch das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen und damit deren Würde zum Ausdruck gebracht wird, belastet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005 - 1 S 118.05 -, Seite 14 des Beschlussabdrucks; zu der Frage der Benutzung von Lautsprechern und Megaphonen).
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